Das Bundesteilhabegesetz – Herausforderungen für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und Psychiatrie

Das Bundesteilhabegesetz verfolgt das Ziel, die Umsetzung der Behindertenrechts-konvention und damit die Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen im Sozialraum zu stärken.

Für Menschen mit Behinderungen sowie für die Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bringt diese Reform viele Neuerungen im Leistungsrecht sowie strukturelle und kulturelle Veränderungen in vielen Bereichen: Für Leistungsberechtigte gibt es neue Leistungen bei der Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum, bei der Mobilität oder Hilfsmittel wie barrierefreie Computer. Prävention, Rehabilitation und Pflege erhalten eine zentralere Bedeutung. Die Profession der Fachkraft wird es sein zu rehabilitieren aber auch, Leistungsberechtigte und nichtqualifizierte Assistenten anzuleiten, zu qualifizieren, den Sozialraum und das bürgerschaftliches Engagement in der Nachbarschaft zu stärken.

Dienste und Einrichtungen bauen Beratungsangebote aus, vernetzen sich mit anderen Anbietern und Rehabilitationsträgern, schaffen Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung und verhandeln neue Verträge mit den Kostenträgern, wobei Finanzierungszuständigkeiten verschoben und das trägerübergreifende Persönliche Budget zentral gestellt werden.

Grundsätzlich werden Fachleistungen von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt sowie Einkommens- und Vermögensschongrenzen für Leistungsbezieher und deren Angehörige geändert. Eingeführt wird auch das Budget für Arbeit, Voraussetzungen für den inklusiven Arbeitsmarkt u.v.m. All das wird Auswirkungen elementarer Art auf die Leistungserbringung haben.

Das Seminar stellt die Grundzüge des Bundesteilhabegesetzes vor und zeigt in einer ersten Betrachtung die Konsequenzen für die Praxis auf.

Seminardauer

1-2 Tage

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte und Multiplikatoren in Diensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Psychiatrie

Termin

Nach Absprache

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